25.07.2024 von
„Für den Fall, dass Bulgaren einen Vertrag direkt mit einem Arbeitgeber im Ausland abschließen, beschränken sich die Befugnisse der Arbeitsinspektion nur auf die Meldung an die zuständigen Institutionen im jeweiligen Land. Unsere Landsleute können ihre Meldung bei uns einreichen, wobei es wichtig ist, dass diese detaillierte Informationen über den Arbeitgeber, den Ort und ihre Kontaktdaten enthält. Wir leiten diese an die zuständige Institution weiter, weil wir nicht befugt sind, Inspektionen auf dem Territorium eines anderen Landes durchzuführen.“ Das sagte Dimitar Madzharov von der Direktion für Arbeitsmobilität der IA „Hauptarbeitsinspektion“ über die Sendung „12+4“ für die Sendung „Horizont“ des Bulgarischen Nationalradios.
Das Einziehen von Vermittlungsgebühren im Voraus und die Verweigerung des direkten Kontakts mit dem Arbeitgeber gehören zu den sicheren Anzeichen von Betrug.
Unabhängig von der Art der Entsendung müssen Bulgaren, die im Ausland arbeiten, über ein schriftliches Dokument verfügen, das in einer verständlichen Sprache unterzeichnet ist, da sie in einem bestimmten Land mit klar festgelegten Arbeitsbedingungen arbeiten werden – Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch.
Bei Bedarf können sich im Ausland tätige Bulgaren an die speziell für sie eingerichtete Telefonnummer wenden, die von Mitarbeitern der Hauptarbeitsinspektion bedient wird +359 2 81 01 747.
Das gesamte Interview können Sie unter folgendem Link verfolgen: https://bnr.bg/horizont/post/102024849/git-namame-pravomoshtia-da-izvarshvame-proverki-na-teritoria-na-druga-darjava



